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1846 errichtetes, ursprünglich freistehendes, zweigeschossiges und straßenabgewandt erschlossenes Wohnhaus mit Walmdach und einem über der Traufe liegenden Zwerchhaus. Vierachsig organisierte, durch Sockelzone und Gesimse horizontal gegliederte Fassade. Einfach geschnittene und an den ehemals mit Scheinquaderung versehenen Erdgeschoss in Blendbögen liegende Rechteckfenster. Das Haus ist Teil der Baugruppe Nr. 41-49, mit der die historisch zu wertende Bebauung Dorotheenstraße um 1850 ihren Abschluss gefunden hatte. Kulturdenkmal aus architekturgeschichtlichen Gründen.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
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