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An der Straße zwischen der Bundesstraße 27 und der Burg Ludwigstein. Der Friedhof wurde in den Jahren 1960/61 von der hessischen Landesregierung in Zusammenarbeit mit dem Landratsamt in Witzenhausen und dem Volksbund Deutsche Kriegsgräberfürsorge nach den Plänen von Heinz Dieffenbach errichtet. Im Zuge dieser Maßnahme wurde auch die Streckenführung der Zufahrt zur Burg verändert und die Straße als "Weg der Besinnung" von deutschen, belgischen und amerikanischen Soldaten gemeinsam mit deutschen Jugendgrupppen so angelegt, dass sie am Friedhof vorbei führt. Aus dem nordhessischen Raum wurden 103 namentlich bekannte Deutsche sowie 66 namentlich bekannte Belgier, Franzosen, Jugoslawen, Litauer, Polen und Russen hier hergebracht. Von Hessisch Lichtenau wurden 29 Polen aus einem Sammelgrab umgebettet, die in der Sprengstofffabrikation in Hirschhagen tätig gewesen waren. Obwohl ihre Namen bekannt waren, konnten sie bei der Exhumierung nicht mehr identifiziert werden, da sie als zivile Fremdarbeiter keine Erkennungsmarken trugen. Des Weiteren liegen auf dem Friedhof 125 Unbekannte. Die Mehrzahl der deutschen Soldaten fand in den Kämpfen um Nordhessen im März 1945 den Tod. Die anderen Opfer sind als Kriegsgefangene und Fremdarbeiter oder als Inhaftierte der Gestapo verstorben. Alle Toten lagen vorher in Feldgräbern oder zerstreut auf Gemeindefriedhöfen.
Der turmartige Eingangsbau zur Kriegsopferstätte ist geteilt und symbolisiert die damalige Teilung Deutschlands. Er trägt die Inschrift „Kreuz an der Grenze, die Bruder vom Bruder trennt, weise zum einenden Himmel, öffne die Herzen dem Frieden“. Angehörige, die östlich der Werra lebten, konnten bis 1989 nur unter schwierigen Umständen die Gräber ihrer Verstorbenen oder Gefallenen besuchen. Das Hochkreuz sowie die Einzelkreuze und Sockelsteine wurden aus Basaltlavatuff gefertigt.
Die Kriegsgräberstätte besitzt im Kontext der 1920 als Gedenkstätte der gefallenen Wandervögel des Ersten Weltkriegs wiederaufgebauten Burg Ludwigstein und der ehemals nahegelegenen innerdeutschen Grenze aus geschichtlichen Gründen Denkmalwert. Die auf die Landschaft ausgerichtete Gestaltung besitzt städtebauliche Bedeutung.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein | |
Jüdischer Friedhof | |
Kleindenkmal, Bildstock | |
Grenzstein | |
Keller bzw. unterirdisches Objekt | |
Baum |