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Der jüdische Friedhof wurde auf dem 1863 von der israelitischen Kultusgemeinde angekauften Gelände 1865 seiner Bestimmung übergeben. Der Beschluss zur Anlage eines neuen Begräbnisplatzes war zusammen mit dem Projekt zum Synagogenbau an der Elisabethenstraße (s. auch Höhestr. 7) gefasst worden. Dieser Friedhof löste die alte, 1865/66 geschlossene Anlage in Seulberg ab. Die Einfassungsmauer wurde 1881 nach dem Entwurf von Christian Holler errichtet.
1883 eingeweihtes Leichenhaus. Entwurf Louis Jacobi. Eingeschossiger, karg gegliederter und hell verputzter Bau mit einem aus dem Mauerverband vor- und über die Traufe hochgezogenen Portalrahmen, dem eine Öffnung in Form des Eselrückens, in Anlehnung an orientalische Architektur, eingeschrieben ist. Friedhof und Friedhofsgebäude sind Kulturdenkmale aus orts-, architektur- und religionsgeschichtlichen Gründen.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein | |
Jüdischer Friedhof | |
Kleindenkmal, Bildstock | |
Grenzstein | |
Keller bzw. unterirdisches Objekt | |
Baum |