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Gießen, Stadt und Landkreis
Gießen
  • Leihgesterner Weg 35
  • Leihgesterner Weg
Bierkeller der ehem. Actienbrauerei auf dem Gelände der ehem Fa. Poppe (Poppe-Keller)
Flur: 5
Flurstück: 417/5, 417/6

In Zusammenhang mit der bereits als Kulturdenkmal eingetragenen Villa der Bierbrauer Georg Heß und Hermann Noll (Leihgesterner Weg 33, Denkmaltopographie Universitätsstadt Gießen, S. 181) stehen große Kelleranlagen, die sich auf dem Gelände neben der Villa, unter den ehemaligen Betriebsgebäuden der Fa. Poppe befinden. Es handelt sich um zwei Keller, die sich südwestlich zum Leihgesterner Weg orientieren und durch ein Hintergebäude der Fabrik zugänglich sind. Diese beiden Keller sind über einen engen, gekrümmten Gang mit zwei weiteren Gewölbekellern verbunden, die jedoch nur ein Sechstel einer großen Kelleranlage bilden (bestehend aus zwei durch einen Gang verbundenen Kompartimenten aus jeweils 2 x 3 Gewölben, insgesamt also zwölf Gewölberäume). Diese große, nach Nordosten orientierte Kelleranlage wurde im Zweiten Weltkrieg von der Fa. Poppe z. T. als Luftschutzräume zur Verfügung gestellt. Bei den Bombardierungen Gießens im Jahr 1944 wurden diese zu großen Teilen zerstört und verschüttet, wobei zahlreiche Opfer zu beklagen waren. Begehbar blieben nur die beiden südwestlichen Gewölberäume.

Die Keller sind vom Ursprung her Bestandteile einer Brauerei, die unter dem Namen „Bierbrauerei Georg Heß & Comp." am Rande der Stadt auf ansteigendem Gelände gegründet und erstmals 1868 erwähnt wurde. 1874 erhielt sie den Namen „Actienbrauerei". Die Errichtung dieser Brauerei ist typisch und beispielhaft für die rasante Entwicklung der industriellen Bierbrauerei in der zweiten Hälfte des 19. Jahrhunderts, darüber hinaus auch für das Brauereiwesen der Stadt Gießen, die für ihre Bierbrauereien berühmt war (vgl. z. B. die erhaltene Brauerei Textor am Unteren Hardthof, Denkmaltopographie Universitätsstadt Gießen, S. 467ff.). Für die Lagerung der neuen obergärigen Biere (v. a. Pilsener Brauart) waren kühle, trockene Kelleranlagen notwendig, die man am ehesten am Rande der Stadt errichten konnte. So sind auch die Kelleranlagen der Actienbrauerei entstanden, die bis in die 1890er Jahre prosperierte und wohl 1906/07 als Firma erlosch. Die Gebäude wurden danach von der Firma „Hassia-Pneumatikwerke" GmbH, Kraftwagen Bereifungen, übernommen, ab 1911 als „Giessener Gummiwarenfabrik Poppe & Co" geführt.

Über die genaue Entstehungsgeschichte und konkrete Nutzung der Kelleranlagen ist wegen des Kriegsverlustes der Unterlagen so gut wie nichts bekannt. Es ist zu vermuten, dass der erhaltene südwestliche Kellerraum mit der erstaunlichen Raumhöhe als erster entstanden ist - vielleicht schon um 1860 −, dann der wesentlich niedrigere Nachbarkeller. Die hinteren, symmetrisch angelegten Gewölbekeller dürften etwas später entstanden sein. Aufgrund der Ereignisse im Zweiten Weltkrieg kommt den Kelleranlagen insgesamt zweifellos geschichtliche Bedeutung zu. Da aber die hinteren Keller weitgehend verschüttet bzw. zerstört sind und aus gängigen Tonnengewölben bestehen, sind die beiden erhaltenen vorderen Kelleranlagen aus denkmalpflegerischer Sicht von besonderem Interesse. Dies vor allem aufgrund ihrer architektonischen Gestaltung, die - was den ersten Keller betrifft - einzigartig zu sein scheint. Es handelt sich um einen sehr hohen kathedralartigen Raum, der besonders dicke Außenwände zeigt und von fünf runden Bögen − unten aus Sandstein, oben aus Ziegel - in sechs Joche gegliedert wird. Das Ganze wird von einer Kappendecke mit Stahlträgern überspannt. Zwischen den Bögen wurden wohl in jüngerer Zeit im unteren Bereich niedrige Mäuerchen eingebaut, wohl für Lagerzwecke. An der nordwestlichen Schildwand des Raumes befindet sich eine Stahltreppe, die zu einem Ausgang knapp unterhalb der Decke führt. Auch in der Decke selbst befinden sich Öffnungen, die wohl zur Beschickung des Raumes dienten. Offenbar ist davon auszugehen, dass der Keller so konzipiert wurde, dass er im oberen Bereich über das Bodenniveau hinausragte. Um die kühle Temperatur in diesem Raum zu erhalten, wurde er wahrscheinlich so wie heute von einem Funktionsgebäude überbaut.

Der benachbarte Keller ist erheblich niedriger, durch unterschiedlich gestaltete Sandsteinstützen bzw. Säulen zweischiffig geteilt und mit Gewölben zwischen Gurtbögen überspannt.

Über genaue Funktion und Bedeutung der Keller lässt sich aufgrund der mangelhaften Quellenanlage nichts Genaues sagen. Dass sie für die Geschichte des Gießener Brauereiwesens und für die technische Entwicklung von Brauereibauten von erheblicher Bedeutung sind, ist jedoch zweifelsfrei festzuhalten.

Die beiden Keller sind Kulturdenkmäler aus besonderem orts- und baugeschichtlichem, bautechnischem sowie wissenschaftlichem Interesse.


Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen, künstlerischen und wissenschaftlichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.

Legende:

Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG
Weitere Symbole für Kulturdenkmäler nach § 2 Abs. 1 HDSchG:
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein
Jüdischer Friedhof
Kleindenkmal, Bildstock
Grenzstein
Keller bzw. unterirdisches Objekt
Baum
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