Ihr Internet-Explorer unterstützt den aktuellen JavaScript-Standard (ES6) nicht. Dieser ist für das Ausführen des Kartenmoduls verantwortlich.
Für Windows 10 empfehlen wir Ihnen den Browser Edge zu verwenden. Alternativ können Sie unabhängig von Ihrem Betriebssystem auf Google Chrome oder Mozilla Firefox umsteigen.
Der kleine jüdische Friedhof liegt am nördlichen Rand der Ortslage Groß-Bieberau auf einer Fläche von 5,16 ar. Er entspricht jenen, die im Zuge der Judenemanzipation in der 2. Hälfte des 19. Jhs. neu angelegt worden sind. Mit seiner Gründung 1889 hatten sich die jüdischen Gemeinden Groß-Bieberau und Reinheim vom althergebrachten Friedhof in Dieburg gelöst. Das rechteckige Areal wird von einer Bruchsteinmauer eingefasst, die Erschließung erfolgt mittig von Norden durch ein Eisengittertor in Sandsteinpfosten mit verdachten Rechteck-Kapitellen. Unter dem regelmäßigen Baumbestand ist nur die westliche Hälfte mit Grabstellen belegt. Bis auf den ersten Stein von 1891, der aus Sandstein gefertigt wurde, finden sich ausschließlich Steine aus dunklem Marmor bzw. Granit in schlichter Formensprache. Kulturdenkmal aus orts- und religionsgeschichtlichen Gründen.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und künstlerischen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein | |
Jüdischer Friedhof | |
Kleindenkmal, Bildstock | |
Grenzstein | |
Keller bzw. unterirdisches Objekt | |
Baum |