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Im Zusammenhang mit der Anlage des geradlinigen Horloff-Flutbaches zwischen Reichelsheim (Wetterau) und der Bingenheimer Mühle zur Drainage der Horloff-Wiesen und Entlastung der Horloff bei Hochwasserereignissen, war es notwendig eine Brücke im Zuge der Landstraße nach Bingenheim zu errichten. Der 1840 datierte Bau mit flachem Stichbogen besteht aus sorgfältig bearbeiteten roten Sandsteinblöcken. Sowohl die Auflager wie das Wegniveau sind zum Wasser hin durch profilierte Gesimse gekennzeichnet. Die flachen Brüstungen bestehen aus großen Sandsteinblöcken. Seitlich der Landstraße befinden sich noch sieben bauzeitliche Radabweiser aus Sandstein. Die ausgewogenen Proportionen, die qualitätvolle Bearbeitung und die vollständige Erhaltung begründen den Denkmalschutz als Kulturdenkmal gemäß § 2 Abs. 1 HDSchG aus geschichtlichen und künstlerischen Gründen.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und künstlerischen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
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Jüdischer Friedhof | |
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