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Der Bau wurde um 1912 für die Frankfurter Portefeuillewarenfabrik Max Gunzenhäuser & Co errichtet, ab 1928 vom Arbeitsamt genutzt, im Zweiten Weltkrieg teilzerstört, bis 1954 wiederaufgebaut und 1970 von der Kriminalpolizei übernommen. Erhalten ist der westliche Teil des viergeschossigen Baus sowie das zentrale Treppenhaus mit Eingangsportal - der östliche Teil wurde nicht wiederaufgebaut und ein Gebäudeabschluss mittels neuer Brandwand hergestellt.
Es handelt sich um ein typisches Beispiel eines neoklassizistischen Baus seiner Zeit, der mittels Betonbauteilen hergestellt wurde. Für die Herstellung der Lederprodukte und Organisation der Firma waren lichtdurchflutete, offene Räume notwendig. Insbesondere die gut nachvollziehbare Tragkonstruktion und das erhaltene Glasoberlicht im rückwärtig liegenden eingeschossigen Baukörper zeugen bis heute von dieser Nutzungsphase. Die Fassade zur Straße bildet zudem den Anspruch ab, hochwertige Lederwaren herzustellen. Sie zeigt dreigeschossige Kolossalpilaster mit ionischen Kapitelle, darüber ein Attikageschoss mit breitem Gesims, das einst vermutlich eine Inschrift trug. Rechtsseitig findet sich das Portal mit kannelierter Pilasterrahmung. Die Fensteröffnungen im Erdgeschoss sind durch Rundbögen geschlossen, alle Fenster sind mit massiven Sandsteineinfassungen umrahmt.
Das Objekt ist aus geschichtlichen und künstlerischen Gründen Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und künstlerischen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
| Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
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Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein |
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Jüdischer Friedhof |
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Kleindenkmal, Bildstock |
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Grenzstein |
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Keller bzw. unterirdisches Objekt |
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Baum |