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Das Doppelhaus wurde 1902/03 durch das Bauunternehmen H. und L. Nagel errichtet. Jeweils dreigeschossige Putzbauten mit sandsteinverkleidetem, rustiziertem Erdgeschoss und aufwändig verzierten Architekturelementen. Erker mit kleinem anschließendem Balkon im ersten Obergeschoss, der auf kräftigen Konsolen abgestützt wird. Erker ganz in Sandstein verkleidet und mit Blumen- und Blattmotiven verziert. Darüber liegend Balkon mit schmiedeeisernem Brüstungsgitter, bekrönt von einem geschweiften Giebel mit Blumenverzierungen. Walmdach mit Dachgauben. Originale Einfriedung zumindest teilweise erhalten. Beide Häuser sind ein schönes Beispiel für die in Offenbach häufig vorkommende Mischung von historistischen und Jugendstil-Elementen bei der Fassadengestaltung. Nr. 29 zudem von Bedeutung als Wohnstätte des Schriftkünstlers, Graphikers und Kunsthandwerkers Rudolf Koch von 1908 bis zu seinem Tode 1934.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und künstlerischen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
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