Ihr Internet-Explorer unterstützt den aktuellen JavaScript-Standard (ES6) nicht. Dieser ist für das Ausführen des Kartenmoduls verantwortlich.
Für Windows 10 empfehlen wir Ihnen den Browser Edge zu verwenden. Alternativ können Sie unabhängig von Ihrem Betriebssystem auf Google Chrome oder Mozilla Firefox umsteigen.
Der viergeschossige Bau im Neorenaissancestil wurde 1908 bis 1910 erbaut. Durch das rasante Bevölkerungswachstum seit dem Ende des 19. Jahrhunderts wurden zahlreiche Schulneubauten in Offenbach notwendig. 1908 legte Regierungbaumeister Völker die Pläne für den monumentalen Schulbau am Rande der Stadt in der Nähe des neuen Gaswerkes vor. Zunächst Bernardschule benannt, nach dem Offenbacher Schnupftabakfabrikanten Nikolaus Bernard, wurde sie 1926 in Schillerschule umbenannt. Die Schule war für Jungen und Mädchen zugänglich. 21 Schulklassen waren ursprünglich im Gebäude untergebracht, ebenso eine Turnhalle, die Schuldienerwohnung, vier Lehrerzimmer, ein Oberlehrerzimmer, ein Konferenzzimmer, zwei Zeichensäle, ein Schulbad und als Neuerung eine Schulküche, in der die Kinder in Kochen und Ernährung unterwiesen wurden.
Stattlicher Bau in Verputz mit Sandsteingliederung, -kantenquaderung und geschweiften Giebeln. An der nur wenig durchfensterten Südfassade ein zweigeschossiger Sandsteinerker mit heute überwachsenen Relieffeldern. Darüber Uhr mit der Datierung "1909". Der Stufengiebel mit Voluten und Kugeln verziert. An den Traufseiten viergeschossig ausgebildet mit schlichter Lisenengliederung, breitem achtachsigen Mittelrisalit und Zwerchhaus im Mansarddach. Im Inneren Teile der originalen Ausstattung wie beispielsweise Gewände mit Relieffeldern oder Treppenanlage erhalten. Das Gebäude wird heute durch moderne Schulbauten ergänzt.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen, künstlerischen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein | |
Jüdischer Friedhof | |
Kleindenkmal, Bildstock | |
Grenzstein | |
Keller bzw. unterirdisches Objekt | |
Baum |