Evangelische Stadtkirche, historische Postkarte, Stadtarchiv Offenbach
Evangelische Stadtkirche, Innenraum nach Osten
Evangelische Stadtkirche, Innenraum nach Westen
Evangelische Stadtkirche, Herrnstraße 44
Evangelische Stadtkirche, Grundriss
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Offenbach, Stadt und Landkreis
Offenbach
  • Herrnstraße 44
Evangelische Stadtkirche
Flur: 3
Flurstück: 139

Die Stadtkirche ist die älteste erhaltene lutherische Kirche Offenbachs. 1590 wurden die Lutheraner aus dem Ort ausgewiesen, da die Grafen von Isenburg der refomierten Kirche angehörten. Am Ende des 17. Jahrhunderts wurden wieder Lutheraner in Offenbach geduldet, die jedoch in Fechenheim oder Oberrad den Gottesdienst besuchen mussten. Seit 1734 wurde ihnen die öffentliche Ausübung ihrer Religion gestattet. Erste Pläne zum Bau eines eigenen Gotteshauses entstanden. übergangsweise wurde der Gemeinde das Totenhaus auf dem damaligen Friedhof, dem heutigen Wilhelmsplatz, zur Verfügung gestellt. 1737 Erwerb des Bauplatzes an der Neugasse, heute Herrnstraße. Am 2. September 1739 Grundsteinlegung. Geldmangel verzögerte den Baufortschritt und erst 1748 wurde der noch nicht ganz vollendete Neubau eingeweiht. Als Baumeister gelten Johann Wilhelm Beck, Johann Fleischmann und Johann Hartmann Leipolt. 1750 erhält die Kirche eine Orgel. 1848 Vereinigung der lutherischen und reformierten Gemeinden, die Kirche erhält den Namen Stadtkirche. 1934 neue Innenraumgestaltung. Zerstörung bis auf die Umfassungsmauern in der Nacht vom 18./19. März 1944. 1949 Wiederaufbau unter dem Architekten Heinz Collin. Seit 1959 besitzt die Kirche wieder eine Orgel. 1961, 1978-81 und 2002 Innen- und Außenrenovierungen.

Kleiner, rechteckiger Saalbau mit polygonal geschlossenem, dreiseitigem Chor. Zweigeschossiger, querstehender Eingangsbau. Giebelseite mit neuem Turm und Laterne. Isenburger Wappen über dem Portal. Im Inneren schlichter Saal mit Stuckdecke. Ostempore mit Orgel. Älteres, farbig gefasstes Gestühl. Ausstattung mit Kanzel, Altar, etc. modern.

Ebenso wie die französisch-reformierte Kirche war auch die Stadtkirche ursprünglich in die Flucht der Wohnhäuser in der Herrnstraße eingebunden. Heute freistehend und in Nachbarschaft zu unmaßstäblich hohen Bauten.


Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen, künstlerischen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.

Legende:

Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG
Weitere Symbole für Kulturdenkmäler nach § 2 Abs. 1 HDSchG:
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein
Jüdischer Friedhof
Kleindenkmal, Bildstock
Grenzstein
Keller bzw. unterirdisches Objekt
Baum
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