Amtsgericht, Kaiserstraße 16, Foto um 1912, Stadtarchiv Offenbach
Amtsgericht, Kaiserstraße 16, colorierter Stich, Stadtarchiv Offenbach
Amtsgericht, Kaiserstraße 16 und Hospitalstraße 22
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Offenbach, Stadt und Landkreis
Offenbach
  • Hospitalstraße 22
  • Kaiserstraße 16
  • Luisenstraße 25
Amtsgericht
Flur: 1
Flurstück: 408/1

Das Amtsgerichtsgebäude entlang der Kaiserstraße wurde als dreigeschossiger Hauptbau mit seitlich vorspringenden, zweigeschossigen Seitenflügeln in den Jahren 1878 bis 1879 errichtet. Ursprünglich backsteinsichtig und mit neo-barocken Elementen verziert. 1881 wurde im Hof das Gefängnis erbaut (Luisenstraße 25). Es verfügte über jeweils 24 Zellen in beiden Stockwerken. Schlichtes Gebäude mit vollständiger Sandsteinverkleidung und schieferdecktem Walmdach. Das Gerichtsgebäude wurde 1916 bis 1920 erweitert und die Zierelemente größtenteils entfernt. Landmann war als Architekt des Großherzoglichen Hochbauamtes Dieburg für den Erweiterungsbau zuständig. Von diesem Zeitpunkt an trat das Amtsgericht als verputzter Bau über bossiertem, hohem Sandsteinsockel und mit profilierten Sandsteingewänden im Stadtbild in Erscheinung. Der Eingangsbereich in den mittleren drei Achsen ist gestalterisch hervorgehoben und reich verziert. Rundbogige Eingänge, darüber Pilastergliederung zwischen den Fenstern. Zeitgleich wurde der Trakt entlang der Hospitalstraße erbaut. Dieser Trakt wurde in einer schlichteren Architektur ausgeführt: verputzt mit einfachen Rechteckfenstergewänden und Stockwerksgesimsen. Einzig das rundbogige Sandsteinportal ist an der Attika mit Balustern geschmückt.

Im Zweiten Weltkrieg erlitt das Amtsgericht Schäden. Ab 1955 wurde das zweite Obergeschoss ausgebaut und 1961 die Treppenanlage an der Kaiserstraße angefügt. 1969 wurde ein Zwischentrakt als Verbindung mit dem Ortsgericht Luisenstraße 27 errichtet.


Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen, künstlerischen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.

Legende:

Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG
Weitere Symbole für Kulturdenkmäler nach § 2 Abs. 1 HDSchG:
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein
Jüdischer Friedhof
Kleindenkmal, Bildstock
Grenzstein
Keller bzw. unterirdisches Objekt
Baum
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