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Die Felsgruppe Rabenstein war bis 1866 Besitz der Landgrafen von Hessen-Homburg. Auf diese verweisen die unterschiedlichen, im 18./19. Jahrhundert gebräuchlichen Namen wie Niobestein, Wilhelm- und Gustavstein. Auf letzteren bezieht sich das in einen der Felsen eingehauene Monogramm GL (Gustav Landgraf). Die Felsformation spielt darüberhinaus in der landgräflichen Parklandschaft, als Blickpunkt der "Kirdorfer Allee" im Grossen Tannenwald eine Rolle. Sie ist deshalb wichtiger Bestandteil des landschaftsgreifenden Parksystems. Kulturdenkmal aus orts- und landesgeschichtlichen Gründen.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
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Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein | |
Jüdischer Friedhof | |
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