Ehemalige Heyne-Fabrik, Verwaltungsgebäude, Ludwigstraße 178
Heyne-Fabrik, Verwaltungsgebäude, Ansicht Andréstraße, Plan von 1913
Ehemalige Heyne-Fabrik, Hofansicht
Heyne-Fabrik, Detail Kapitell
Heyne-Fabrik, Türgriff am Portal des Verwaltungsgebäudes
Ehemalige Heyne-Fabrik, Ansicht Ludwigstraße
Heyne-Fabrik, Schlussstein am Torbogen
Heyne-Fabrik, Eingang Verwaltungsbau
Heyne-Fabrik, Eingangsportal
Heyne-Fabrik, Foto um 1925, Stadtarchiv Offenbach
Ehemalige Heyne-Fabrik, Ansicht Andréstraße
Heyne-Fabrik, Treppenhaus
Heyne-Fabrik, Brunnen
Heyne-Fabrik, Wandrelief
Heyne-Fabrik, Bronzeinschrift
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Offenbach, Stadt und Landkreis
Offenbach
  • Ludwigstraße 178
  • Ludwigstraße 180B
  • Ludwigstraße 180C
Ehemalige Heyne-Fabrik
Flur: 4
Flurstück: 31/4

(zugehörig als Gesamtanlage Ludwigstraße 180, 180 A-E, 182, 182 A-B,

Andréstraße 49, 51, 51 A, 53, Lilistraße 83, 83 A-E, Nordring 82, 82 A-B, 84)

Das Verwaltungsgebäude der 1869 gegründeten Gebrüder Heyne GmbH, Metallschraubenfabrik und Hacondreherei, wurde 1913/14 erbaut. Architekt des dreigeschossigen Eckhauses war Professor Hugo Eberhardt.

Dreigeschossiger Bau mit starker vertikaler Betonung der beiden untersten Geschosse durch Wandpfeiler. Deren Profilierung tritt weit hervor und gibt den Fassaden damit eine besonders plastische Wirkung. Das obere Geschoss von geringerer Höhe und schlichter Gestaltung durch die Reihung der dreiteiligen Fenster. Der Bau hatte einst ein imposantes Walmdach mit zahlreichen Dachgauben. Heute ist das durch Kriegsschäden bedingte, flache Notdach erhalten. Betonung des Eingangs durch plastischen Schmuck. Im ersten Geschoss flankieren zwei Arbeiterfiguren das Fenster des Direktorenzimmers. Das Relieffeld über dem Eingang zeigt die allegorische Darstellung von Industria und Merkur und eine Kartusche mit der Inschrift "Gebrüder Heyne G.m.b.H. 1869, 1914". Interessantes Detail der schönen Holztür ist der Türgriff, der einen mit einem Drachen kämpfenden Siegfried darstellt. Vor dem Eingang stehen zwei gusseiserne Kandelaber, die vom Frankfurter Bildhauer Carl Stock gefertigt wurden. Die schneckengetragenen Säulen sind mit vogelfüßigen Putten und Medusenhäuptern verziert. Am Verbindungsbau zwischen Verwaltungs- und Fabrikationsgebäuden (Ludwigstraße 180) befindet sich das eigentliche Werkstor mit reichem Skulpturenschmuck.

Im Inneren des Verwaltungsgebäudes Treppenanlage mit Geländer in Werkstein. Hier und an den Türgewänden Ornamente in vegetabilen Formen. Farbige Glasfenster, Kassettendecke, Medaillons mit Zentaurdarstellung und eine bronzene Gedenkplatte zum fünfzigjährigen Jubiläum der Firma Heyne 1919 sind weitere Gestaltungselemente des Treppenhauses. Im Obergeschoss Wandbrunnen, der mit Muschelmotiven und Meeresfabelwesen reich dekoriert ist. Steinsäulen mit ionischen Kapitellen und weitere originale Ausstattungsteile, wie Holztüren und Holzvertäfelungen haben sich in diesem repräsentativen Gebäude erhalten.

Die übrigen Fabrikationsgebäude entlang Ludwig-, André-, Lilistraße und Nordring sind als Gesamtanlage geschützt. Sie entstanden seit den 1890er Jahren, als die Firma Heyne wegen der bevorstehenden Anlage des Mainhafens hier Gelände erwarb und nach und nach Produktionsstätten errichtete. 1902 zog die Firma endgültig an den Main. Es sind sorgfältig gestaltete Industriebauten, deren Fassaden von schmalen Vorgärten begleitet werden. Die Gebäude datieren zwischen 1896 und 1913. Im Gegensatz zu den Straßenfassaden sind die Fassaden der Innenhöfe wesentlich einfacher gestaltet, sogar das Ziegelmaterial ist von einfacherer Qualität. Trotz Kriegsbeschädigungen blieb bis heute der Eindruck einer einheitlichen Anlage erhalten. Die Firma, die einst bis zu 900 Mitarbeiter beschäftigte, wurde 1968 geschlossen. Etwa 20 Jahre später begann ein vorbildlicher Umbau zu Büro- und Geschäftsräumen.


Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen, künstlerischen, städtebaulichen und technischen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.

Legende:

Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG
Weitere Symbole für Kulturdenkmäler nach § 2 Abs. 1 HDSchG:
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein
Jüdischer Friedhof
Kleindenkmal, Bildstock
Grenzstein
Keller bzw. unterirdisches Objekt
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