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Für den gesamten Nordendbereich gilt, dass dieses Gebiet in direkter Nähe zum Hafen liegt, ehemals mit zahlreichen Industriebetrieben durchsetzt war und im Zweiten Weltkrieg stark zerstört wurde. Es wurden daher nur mehrere kleinere Gesamtanlagen ausgewiesen.
So auch die Gesamtanlage Ecke André- und Ludwigstraße, gegenüber der baukünstlerisch wertvollen und vor einigen Jahren vorbildlich sanierten Heyne-Fabrik, deren Gebäude unter dem Einzelkulturdenkmal Ludwigstraße 178 und 180 B-C beschrieben werden. Die Andréstraße wurde um 1900 im Zusammenhang mit der Errichtung der Versorgungswerke (siehe Wasserturm, Andréstraße 71) und der Umgestaltung des Mainparks in einen Hafen ausgebaut. Die Wohnhäuser Andréstraße 30 und 32 errichtete 1908 das Bauunternehmen Friedrich Stock III. Die teilweise werksteinverkleideten Putzfassaden der viergeschossigen Bauten zeigen neobarocke Stilelemente kombiniert mit Jugendstilformen. Die Mansarddächer werden durch Ziergiebel akzentuiert. Ebenfalls in das erste Jahrzehnt des 20. Jahrhunderts datieren die Bauten an der Ludwigstraße. Ludwigstraße 175 und 179 im Dachbereich nach Kriegsschäden verändert bzw. aufgestockt. Haus Ludwigstraße 175 mit stark profilierten Sandsteingewänden und -gesimsen in neobarocken Formen. Am Eckhaus Ludwigstraße 179 wird die Ecksituation durch einen Balkon im ersten Obergeschoss und einem darüber liegenden, polygonalen Erker betont.
Als Gesamtanlage nach § 2 Absatz 3 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein | |
Jüdischer Friedhof | |
Kleindenkmal, Bildstock | |
Grenzstein | |
Keller bzw. unterirdisches Objekt | |
Baum |