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In Offenbach fiel 1959/60 der Beschluss für einen Rathausneubau, der 1961/62 in einen Architektenwettbewerb mündete. Als erster Preisträger ging der Entwurf der Architektengemeinschaft Maier, Graf, Speidel und Schanty aus Stuttgart/Frankfurt am Main hervor. Grundsteinlegung 1968, Einweihung am 10. Juli 1971. Die rund 12.000 qm Nutzfläche verteilen sich auf zwei Baukörper: einen zwei- bis dreigeschossigen Flachbau mit rechteckiger Grundform und einen fünfzehngeschossigen Hochhaustrakt in Dreiecksform, der sich über dem Flachbau erhebt. Im Flachbau sind die Sitzungssäle, die Räume des Oberbürgermeisters, das Standesamt und weitere stark frequentierte Ämter untergebracht, im Hochhaus die weiteren Dezernate und Ämter sowie Küche und Speisesäle. Unter dem Gebäude befindet sich eine Tiefgarage. Beide Gebäudeteile wurden in Stahlbetonskelettbauweise errichtet, die Außenwände aus Sichtbetonfertigteilen. Der Hochhaustrakt wird durch schlanke Stützen und einen inneren dreieckigen Kern, der u.a. die Aufzugsanlage enthält, getragen. Am Außenbau wird die horizontale Reihung von Fensterbändern und Betonbrüstungen durch vertikale Betonstreben im 14. Stock unterbrochen. Hier befanden sich ursprünglich die Speisesäle. An der Ostseite wurde im Jahr 2000 ein Bürgerbüro eingefügt.
Im Inneren dominiert Sichtbeton mit der rauen Oberflächenstruktur der ehemaligen Schalung. Interessante Durchblicke und Wandmalereien in farbigen geometrischen Mustern beleben die sachliche Architektur. Der Stadtverordnetensitzungssaal enthält zur besseren Konzentration während der Sitzungen nur wenige, kleine Fenster. Der Raum wird bestimmt von den Betonflächen, der dunklen Holzvertäfelung, den farbigen Wandmalereien und der in Kreise und Quadrate eingeteilten Metallrasterdecke.
Die Konzeption des Rathauses als Hochhausbau ist typisch für die 1960er Jahre. Er ist Ausdruck für das selbstbewusste Auftreten einer Stadt in einer Zeit des scheinbar grenzenlosen Wirtschaftswachstums. Zugleich wurde in Offenbach eine Öffnung hin zur Stadt und damit zum Bürger durch die Eingliederung des Flachbaues erreicht. Zum einen wurden hier die von den Bürgern häufig frequentierten Ämter untergebracht, zum anderen Sitzungssäle, Fraktionszimmer etc. Damit gelang es, das demokratische Verständnis auch in der Architektur zum Ausdruck zu bringen.
Neben dem Eingang an der Berliner Straße wurde zeitgleich mit dem Rathaus ein Mahnmal für die Opfer des Nazi-Terrors errichtet. Eine Flamme aus glänzendem Silberstahl des Künstlers Bernd Rosenheim. Zur Gestaltung des Außenbereiches gehören Wasserbecken, Springbrunnen und Pavillonbauten.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen, künstlerischen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
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