Gefallenendenkmal, Südansicht
Gefallenendenkmal, Gedenkstein Nordseite
Gefallenendenkmal im Leonhard-Eißnert-Park, Bieberer Straße
Gefallenendenkmal, historische Postkarte, Stadtarchiv Offenbach
Gefallenendenkmal, historische Postkarte, Stadtarchiv Offenbach
Lade Kartenmaterial...
Offenbach, Stadt und Landkreis
Offenbach
  • Bieberer Straße 276A
Leonhard-Eißnert-Park, Gefallenendenkmal
Flur: 9
Flurstück: 6/3

Der Park wurde ab 1911 auf Initiative des Sozialdemokraten Leonhard Eißnert und dem Gartenfachmann Ferdinand Tutenberg angelegt. Am Blickpunkt einer langen Schneise wurde 1924 bis 1926 das Gefallenendenkmal errichtet. Die Pläne stammten von Professor Hugo Eberhardt, den bildhauerischen Schmuck schuf Ernst Edgar Unger. Die lange Bauzeit erklärt sich durch erhebliche finanzielle Schwierigkeiten, die erst eine Sammlung am 1925 eingeführten Volkstrauertag beseitigen konnte. Ursprünglich ein Ehrenmal für die Gefallenen des Ersten Weltkrieges, 1957 durch Hinzufügung der Jahreszahlen 1939-45 auf die Gefallenen des Zweiten Weltkrieges erweitert.

Denkmal in kreisrunder Form mit rustizierten Quadern als Sockel. An der nordöstlichen Seite sechsstufige Treppe. Acht Stützen tragen den Architrav mit scharriertem Rand auf dessen Außenseite die Worte "UND WER DEN TOD IM HEILGEN KAMPFE FAND / RUHT AUCH IN FREMDER ERDE IN VATERLAND" eingemeißelt sind. Zwischen Beginn und Ende des Spruches Skulptur eines Soldatenkopfes. Im

Inneren glatter quadratischer Kubus mit Wappenreliefen, Datierung und Inschrift "IN DANKBARKEIT UND VEREHRUNG VON DEN KAMERADEN". Auf dem Stein stand ursprünglich eine Schale. Der pathetische Gestus des Denkmals löste bereits zur Eröffnung 1926 heftige kritische Diskussionen aus.


Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und künstlerischen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.

Legende:

Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG
Weitere Symbole für Kulturdenkmäler nach § 2 Abs. 1 HDSchG:
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein
Jüdischer Friedhof
Kleindenkmal, Bildstock
Grenzstein
Keller bzw. unterirdisches Objekt
Baum
Planelemente auswählen
Zeigen Sie mit der Hand auf Markierungen im Plan, erhalten Sie ein Vorschaubild und per Mausklick die Objektbeschreibung.
Kartenansicht
Wählen Sie zwischen zwischen Alkis- und Luftbildansicht. Ebenfalls können Sie die Kartenbeschriftung ein- und ausblenden.
Zoomen
Zoomen Sie stufenweise mit einem Mausklick auf die Lupen oder bewegen Sie den Mauszeiger auf den Planausschnitt und verwenden Sie das Scrollrad ihrer Maus.
Zoom per Mausrad
Über diesen Button können Sie einstellen, ob Sie das Zoomen in der Karte per Scrollrad Ihrer Maus erlauben möchten oder nicht.
Vollbildmodus
Betätigen Sie diesen Button um die Karte im Vollbildmodus zu betrachten. Über den selben Button oder durch Klicken der "Esc"-Taste können Sie den Vollbildmodus wieder verlassen.
Ausgangsobjekt anzeigen
Über diesen Button erreichen Sie, dass in der Karte das Ausgangsobjekt angezeigt wird. Bei dem Ausgangsobjekt handelt es sich um die Objekte, die zu dem entsprechende Straßeneintrag gehören.
Abstand messen
Mit Hilfe dieses Tools können Sie die Distanz zwischen zwei oder mehreren Punkten berechnen. Hierbei wird eine Linie gezeichnet, bei der die entsprechende Gesamtlänge angezeigt wird. Weitere Anweisungen zur Benutzung werden nach betätigen des Buttons angezeigt.
Fläche berechnen
Dieses Tool ermöglicht es Ihnen eine Fläche zu zeichnen und den Flächeninhalt in m² zu berechnen. Um eine Fläche zu erzeugen, müssen mindestens 3 Punkte gesetzt werden. Die Fläche wird durch den Klick auf den Ausgangspunkt (1. Punkt) geschlossen und der Flächeninhalt anschließend berechnet.