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Bei den bedeutenden Betonteilen (siehe Gesamtanlage Anlagenring), die sich von der Gewerbeausstellung 1879 im Dreieichpark erhalten haben, steht unter der Betonkuppel ein älterer Grenzstein. Der graue Sandsteinquader steht heutzutage auf keiner Grenze. Das eingemeißelte "B" könnte auf die Biebelsmühle hindeuten, die hier einstmals bestand.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
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Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein | |
Jüdischer Friedhof | |
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