Deutsches Ledermuseum, Frankfurter Straße 86
Deutsches Ledermuseum, kriegszerstört, Stadtarchiv Offenbach
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Offenbach, Stadt und Landkreis
Offenbach
  • Frankfurter Straße 86
Deutsches Ledermuseum
Flur: 1
Flurstück: 44/3

Als am 14.2.1828 eine Zollvereinbarung zwischen dem Großherzogtum Hessen und dem Königreich Preußen geschlossen wurde, bot sich für Offenbach die Chance, ein erste eigene Warenmesse zu veranstalten, da die Messestadt Frankfurt nicht der Zollvereinigung beigetreten war. Bereits im September 1828 wurde in Offenbach mit großem Erfolg eine Messe veranstaltet. Schon im folgenden Jahr erbaute man an der Frankfurter Straße ein eigenes Lagerhaus im klassizistischen Stil. 1836 schloss sich die Stadt Frankfurt dem erweiterten Deutschen Zollverein an und läutete damit das Ende der Offenbacher Messe ein. Erst ab 1949 sollte Offenbach wieder eine eigene Messe besitzen. Das bestehende Lagerhaus wurde ab 1938 unter der Leitung Professor Hugo Eberhardts als Ledermuseum genutzt. Zuvor wurde es nach Plänen von Hugo Eberhardt umgebaut. Nach schweren Kriegsbeschädigungen Instandsetzung und weitere moderne Umbauten. Daher schützenswert als Kulturdenkmal der Bauteil des ehemaligen Lagerhauses in seinem äußeren Erscheinungsbild.

Breitgelagerter Baukörper, ursprünglich zweigeschossig und bruchsteinmauersichtig. Aufstockung um ein Geschoss, Verputz und Einbau der Fenster bei Umbau zum Ledermuseum. Mittelrisalit mit hohem, ehemaligem Torbogen und teilweiser Sandsteinverkleidung.

Das Gebäude hat hohen geschichtlichen Zeugniswert als Dokument einer Zeit des raschen wirtschaftlichen Aufschwungs und der schnellen industriellen Entwicklung Offenbachs.


Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.

Legende:

Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG
Weitere Symbole für Kulturdenkmäler nach § 2 Abs. 1 HDSchG:
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein
Jüdischer Friedhof
Kleindenkmal, Bildstock
Grenzstein
Keller bzw. unterirdisches Objekt
Baum
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