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Erbaut 1906/07 von Georg Metzendorf als eingeschossiger, über einem Rechteck erstellter verputzter Bau mit Walmdach, vor der Stadtmauer als öffentliches Badehaus. Im ursprünglichen Zustand Zugang von einer offenen Eingangshalle an der Gebäudeecke in einen Warteraum, von dem über einen Mittelflur die Kabinen der Einzelbäder erschlossen wurden. Belichtung der Mittelzone und die Ventilation über eine Glaskuppel als Dachreiter. Im Dachraum das von unten beheizte Warmwasserreservoir. Hochliegende, zweigeteilte Fenstergruppen, jeweils zu unterschiedlich langen Bändern zusammengefasst. Profilierungen der Sandsteingewände im Eingang, in einem Stück gefertigter Freipfeiler an der Gebäudeecke mit Entasis und gedrungenem Stalaktitenkapitell. Kulturdenkmal aus ortsgeschichtlichen künstlerischen Gründen.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und künstlerischen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
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Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein |
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Jüdischer Friedhof |
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Kleindenkmal, Bildstock |
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Grenzstein |
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Keller bzw. unterirdisches Objekt |
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Baum |