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Ummauertes Gelände im südlichen Bereich eines größeren Flurstücks, bestehend seit 1893; bis dahin beerdigte die jüdische Gemeinde ihre Toten in Hanau-Groß-Steinheim. Die heutige Friedhofsfläche beträgt 2,19 ar; 25 Grabsteine sind erhalten. Kulturdenkmal aus religionsgeschichtlichen Gründen. Mühlheims Synagoge wurde 1914 in der Friedrichstraße 4 durch den Architekten Wendelin Spahn als würfelförmiges Gebäude mit Walmdach und Schiefereindeckung konzipiert. Äußerlich wurde die Besonderheit des Gebäudes durch Lisenen und Rundbogenfenster hervorgehoben. Charakteristisch war ein Dachreiter mit einer leicht geschweiften Haube und Ständer, auf dem vermutlich ein Davidstern aufgesetzt war. Zerstört beim Novemberpogrom 1938, danach Verkauf an einen Privatmann, Nutzung als Lagerhalle. Abbruch 1971. 1988 wurde am ehemaligen Synagogenstandort eine Gedenktafel angebracht.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein | |
Jüdischer Friedhof | |
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Grenzstein | |
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