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Beschreibung
In Neu-Isenburger Neubaugebiet Buchenbusch liegt das sattelbedachte Ensemble der evangelisch-reformierten Buchenbuschgemeinde an der Einmündung des Forstwegs in den Pappelweg. Auf L-förmigem Grundriss, weist das giebelständige Pfarrhaus nach Westen zum Pappelweg und der ebenfalls giebelständige Kirchsaal mit Gemeinderäumen und einem als Wandscheibe eingeschobenen Glockenträger nach Süden zum Forstweg. Im Obergeschoss des Kirchsaals liegt der Gottesdienstraum, dessen Mittelgang unter einer holzverkleideten Decke zwischen zwei Bankblöcken zum leicht erhöhten, eingezogenen Altarraum im Süden zielt. Der Altarzone gegenüber liegt im Norden des Gottesdienstraums eine „Bühne“ für die Orgel mit einigen weiteren Sitzplätzen.
Von Kanzel und Taufständer gerahmt, wird der Altartisch von einem trapezförmigen, sich nach unten verjüngenden Fenster mit farbig-motivischer Glasgestaltung hervorgehoben. Das durch Bleistege gehaltene und gegliederte Glasbild zeigt drei horizontal übereinander angeordnete Figurengruppen in hellen antikisierenden Gewändern auf blauem Grund. Insgesamt bleibt die Formensprache stilisiert, die Binnenzeichnung der Gesichter fehlt bis auf vereinzelt angedeutete Bärte. Unter den Personen finden sich Männer (mit Bart), Frauen (mit Schleier) und zwei Kinder (im oberen Bildfeld). Das mittlere Motiv versammelt sieben – teils sitzende, teils stehende – Gestalten um den Tisch des Abendmahls. Im Zentrum sitzt als achter Akteur frontal Jesus selbst, den rot gehaltenen Weinkelch in Händen, das Brot vor ihm über den Tisch verteilt, zudem steht zu seiner Rechten eine Kanne bzw. ein Krug. Die untere Figurengruppe thematisiert Jesus als Lehrer, in einem durch zwei Rundbogenfenster angedeuteten Raum auf einem Stuhl sitzend, vor vier stehenden Zuhörern. Im oberen Bildfeld finden sich vier Gestalten in klassischer Orantenhaltung: Hände und Gesichter betend zum Himmel erhoben.
Geschichte
Die Hugenottenstadt Neu-Isenburg wurde ab 1932 mit der Buchenbusch-Siedlung nach Süden erweitert. Die Zwischenkriegssiedlung erfuhr 1948 noch einen nachkriegsmodernen Wachstumsschub. Die Protestanten der Siedlung feierten ihre Andachten, dann Gottesdienste zunächst im Privathaus Hessenbruch, um später ins angemietete Gemeindehaus im Tannenweg umzuziehen. Mit dem Gemeindezentrum erhielt die 1961 zur Evangelisch-reformierten Buchenbusch-Gemeinde ernannte Gemeinschaft von 1958 bis 1960 ihren bleibenden baulichen Mittelpunkt, dessen Gemeindehaus bis 1974 an seiner straßenabgewandten Nordostecke von Fritz Söder um einen Jugendraum erweitert wurde. Beauftragt wurde der Darmstädter Architekt Fritz Söder (Friedrich Soeder) (* 1925), der u. a. mit dem südhessischen Kirchenbaumeister Karl Gruber die Darmstädter Pauluskirche (um 1957) wiederaufgebaut hatte und später die Eschweber Kreuzkirche (1964) umsetzen sollte.
Die Glasgestaltung übernahm im Buchenbusch der Maler und Bildhauer Helmuth Uhrig (1906-79), mit dem Söder immer wieder gerne zusammenarbeitete – von der Darmstädter Pauluskirche bis zur Eschweger Kreuzkirche. Erste künstlerische Erfolge konnte der in Stuttgart ausgebildete Uhrig bereits vor dem Krieg verzeichnen, doch entfaltete er seine breite Wirkung in kirchlichen Kreise erst nach 1945. Rasch entwickelte er nun seine typische Symbolsprache und vor allem die „Sprechzeichen“, stilisierende Figurenzeichnungen, gedacht auch für den didaktischen Gebrauch. 1951 trat er der liturgisch bewegten Michaelsbruderschaft bei, wurde künstlerisch beratend für Gemeinden in Württemberg, in Hessen und im Rheinland tätig und zog 1960 nach Arnoldshain, in direkte Nachbarschaft der dortigen Evangelischen Akademie. Geschätzt wurde der theologisch hoch reflektierte Uhrig bundesweit als gekonnt zwischen abstrakt und gegenständlich balancierender Künstler. Auch für die evangelische Gemeinde im Buchenbusch fand Uhrig zu einer formal klaren und ikonografisch tiefsinnigen Darstellung.
Das am Altar gefeierte Abendmahl bildet das Zentrum des darüber verorteten Glasbilds. Doch versammeln sich um Jesus nicht die biblisch belegten zwölf Jünger, sondern insgesamt sieben Männer und Frauen. Sie können allgemein als (frühe) Christenheit und damit auch als Identifikationsfiguren für die im Buchenbusch versammelte Gemeinde gedacht sein. Aus der zusammengewürfelten Zuhörerschar im unteren Bildfeld, das auch allgemein für die Wortverkündigung in der gottesdienstlichen Predigt stehen kann, wird erst im Sakrament des Abendmahls eine wirkliche, einander und Jesus zugewandte Gemeinschaft. Eine als christlich verstandene Lebensform, die sich im oberen Bildfeld in der häuslichen Gebetsgemeinschaft einer vorbildhaften Familie fortsetzt. Dass sich erst dann die biblische Zwölfzahl ergibt, wenn man jeweils das obere oder das untere Bildfeld (ohne Jesus) zum mittleren zählt, bindet drei prägende Seiten christlicher Lebensführung (Sakrament, Wortverkündigung, Gebet/ Lebenswandel) sinnbildlich zusammen – und dass erst die Hinzunahme Jesu das biblische Dutzend komplettiert, stärkt nochmals den Verweis des Künstlers auf das Erlösungshandeln Christi.
Bewertung
Ortsgeschichtlich steht die prominente Ausgestaltung des Ev. Gemeindezentrums im Buchenbusch für den zweiten Wachstumsschub im Neu-Isenburger Süden, von der kleinteiligen Zwischenkriegssiedlung zum prosperierenden Nachkriegsstadtteil, in dem sich die Protestanten einen neuen Mittelpunkt schufen. Zudem dürfte es kein Zufall sein, dass Uhrig nur kurz zuvor eine stilistisch verwandte Emporengestaltung für die evangelische Christuskirche (1958) im benachbarten Dreieich-Sprendlingen umgesetzt hatte. Künstlerisch glückte es Uhrig mit seinem Altarfenster im Buchenbusch, dem klaren Gottesdienstraum mit einer auf das Wesentliche konzentrierten Glasgestaltung und erzählerisch tiefsinnigen Ikonographie nunmehr einen zentralen Blickpunkt und feierlichen Akzent zu verleihen. Uhrig zeigte die für ihn um 1960 typische ruhige Farbwahl und stilisierte Formensprache. Damit verschob er den traditionell nüchtern-reformierten Schwerpunkt der Neu-Isenburger Protestanten für das Gemeindezentrum im Neubaugebiet hin zu einer leisen Sakralität. (g, k)
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und künstlerischen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
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