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Baubeschreibung
Am westlichen Ortsrand von Sprendlingen, an der Kreuzung der Konrad-Adenauer- und Poststraße liegt das methodistische Gemeindezentrum. Weithin sichtbar wird die Anlage durch einen schlanken, pyramidal ausgeformten Glockenturm überragt: eine von Kupferblech überfangene Holzkonstruktion. Zur Kreuzung vorgezogen, erhebt sich das zweigeschossige verputzte Kirchenschiff mit Satteldach auf einem sechseckigen Grundriss. Nach Nordosten ist ein flachgedeckter, seitlich verglaster Gemeindesaal angegliedert, der die Kirche mit dem Pastorat verbindet. Zum Pfarrhaus führt von der Poststraße ein breiter Treppenaufgang, der vom Campanile und der Doppelgarage gerahmt wird.
Betritt man die Kirche von der Konrad-Adenauer-Straße über eine separate Treppe, gelangt man zunächst ins Obergeschoss mit dem Kirchenraum. Unter der Orgelempore hervortretend, lenken drei Bankblöcke den Blick zum erhöhten Altarraum in der südöstlichen Spitze des Grundrisses. Hier wird der Altarblock gerahmt von einer Kanzel auf und einem Taufstein vor den Stufen. Während die rautenförmig gruppierten Fensterschlitze über der Empore klar verglast sind, zeigt die gleiche Fenstergruppe über dem Altar eine stilisierte farbige Gestaltung. Im Untergeschoss der Kirche ist heute der Kindergarten der Gemeinde untergebracht, der über den Gemeindesaal räumlich an das Pastorat anschließt.
Geschichte
Die Methodisten, eine evangelische Gemeinschaft mit Wurzeln in der anglo-amerikanischen Erweckungsbewegung, führen ihre Geschichte in Sprendlingen bis auf das Jahr 1902 zurück: teils in privaten Räumen, teils in Gaststätten, teils im eigens hergerichteten Saal. Nachdem erste Neubaupläne 1927 und 1954 gescheitert waren, zeichnete sich in den frühen 1960er Jahren die heutige Lösung ab: 1961 wurde der Kirchenbezirk Sprendlingen selbstständig, der in der Folge konkrete Planungen anstrengte. Doch bis die Entwürfe des Methodisten Edgar Drumm (1934-96) in Bau gingen, sollte es noch bis 1966 dauern. Der Architekt arbeitete nach dem Studium im Büro des bayerischen Kirchenbauers Olaf Andreas Gulbransson und gründete später ein eigenes Büro in Haar bei München.
Bei den Arbeiten, die mit viel gemeindlicher Eigenleistung erfolgten, erhielt die Gemeinde ebenso Unterstützung durch amerikanische Soldaten. Der Turm wurde vormontiert und in einem Stück vor Ort aufgerichtet. Der zweigeschossige Kindergarten, der sich noch in den Genehmigungsplänen im Westen an das Pastorat anschließen sollte, ließ sich nicht umsetzen. Heute nutzt die Gemeinde für diesen Zweck das Untergeschoß der Kirche, in dem zur Bauzeit u. a. ein kleines Tonstudio für christliche Radiosendungen eingerichtet war. Zum Künstler des bauzeitlichen Altarfensters mit einem Auferstehungsmotiv (Psalm 118) fehlen leider schriftliche Quellen. Die Gemeinde vermutet, es handle sich um den künstlerisch tätigen, methodistischen Pastor Robert Gaubatz aus Mössingen.
Bewertung
Ortsgeschichtlich steht die Auferstehungskirche für den Nachkriegswachstum Sprendlingens, das 1949 zur Stadt erhoben und 1977 der Stadt Dreieich angegliedert wurde. Im religiös vielfältigen Frankfurter Einzugsbereich schuf sich damit die methodistische Gemeinde – auch vor dem Hintergrund der 1968 vollzogenen, bundesweit wirksamen Fusion zweier methodistischer Organisationen zur Evangelisch-methodistischen Kirche – einen selbstbewussten baulichen Mittelpunkt. Städtebaulich steht die Auferstehungskirche an der Kreuzung prominent und durch den markanten Turm unübersehbar in der Straße. Für Drumm erscheint die Anlage „wie zwei Hände, die sich schützend um die Gemeinde legen“. Künstlerisch zeugt der Bau von der Kenntnis des bayerischen Architekten vom evangelisch-lutherischen Grundriss der mittleren 1960er Jahre: das auf die Spitze gestellte Vieleck, wie es durch die bayerischen Kirchen von Olaf A. Gulbransson seinen besten Ausdruck fanden. Während Gulbransson das Untergeschoss seiner Kirchen gerne als liturgisch genutzte „Krypta“ ausführte, entsprach Drumm dem nüchternen Geist und den praktischen Bedürfnissen der Sprendlinger Methodisten. (s, g, k).
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen, künstlerischen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
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