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1863 für Josef Braun nach Entwurf Holler errichtete Villa. Der Bau wurde durch Veränderungen 1868 (Türen des Gartengeschosses), 1898 (Anbau von gusseisernen Veranden, H.Hett), 1903 (seitliche Balkone und durchgehende Terrasse im Erdgeschoss, Jacobi) und Aufstockung um ein Geschoss auf sein heutiges Erscheinungsbild gebracht. Trotzdem noch deutlich erkennbar ist die ursprüngliche architektonische Intention: Karg gestalteter Kubus mit frontaler Durchbrechung der Horizontalgliederung mittels schwibbogenakzentuierter, zentraler Risalitbildung. Kulturdenkmal aus architekturgeschichtlichen Gründen.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
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