(x)Hofstatt 5
Hofstatt 5
Hofstatt 5
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Waldeck-Frankenberg, Landkreis
Battenberg
  • Hofstatt 5
Darmstädisches Amtshaus, ehemaliges Forstamt
Flur: 14
Flurstück: 16

Unter Landgraf Ludwig VI. von Hessen-Darmstadt beginnt 1668 der Bau des Amtshauses, das nach der als Chronogramm zu lesenden Türinschrift "Orsus Opus Ludwig Sextus Pertexuit Haeres Aule Virtutis Hominis Et Patrii" unter seinem Sohn 1678 fertiggestellt wurde. Nachdem zunächst die Amtmänner hier residierten zogen später entsprechend dem schlechter werdenden Bauzustand zunächst die Rentmeister, später ab 1874 die Förster des Forstamtes Elbrighausen hier ein. Nach der Ablösung der Zehnten 1830 wird die Zehntscheune auf Abbruch verkauft, weitere Speicher 1854 abgerissen. Seit 1973 ist das herrschaftliche Anwesen nach einer grundlegenden Sanierung privat bewohnt.

Das im Nordwesten der Altstadt gelegene Anwesen prägt durch seine hohen, teilweise mit Giebelgauben besetzten, verschieferten Satteldächer die Dachlandschaft der historischen Altstadt.

Über einer Grundfläche von 24x11m wurde das Erdgeschoss des Haupthauses aus 120cm dicken Grauwackemauern mit Sandsteineckquaderung errichtet. Alle Tür- und Fensteröffnungen sind mit Laibungen aus rotem Sandstein versehen. Bemerkenswert sind die profilierten Laibungen der zweiflügeligen, kassettierten Eingangstür, die von einem Zwillingsfenster bekrönt ist. Ein im Nordosten an der dem Hof zugewandten Traufseite gelegener, ursprünglicher Kellerzugang zu den drei getrennt zugänglichen, weitläufigen Gewölbekellern ist heute durch ein Fenster verschlossen. Über dem Erdgeschoss erhebt sich ein Fachwerkobergeschoss mit profilierter Schwelle und Mannfiguren an Eck- und Bundständern. Alle Fenster verfügen über Klappläden. Alle Nebengebäude sind in einfachem konstruktivem Fachwerk über nach außen hohen Bruchsteinsockeln aus Sandstein erbaut. Die herrschaftliche Hofanlage ist von Resten einer Bruchsteinmauer umgeben, die teilweise mit dem Verlauf der Stadtmauer übereinstimmt.


Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen, künstlerischen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.

Legende:

Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG
Weitere Symbole für Kulturdenkmäler nach § 2 Abs. 1 HDSchG:
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein
Jüdischer Friedhof
Kleindenkmal, Bildstock
Grenzstein
Keller bzw. unterirdisches Objekt
Baum
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