Zehntstraße 2
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Waldeck-Frankenberg, Landkreis
Rosenthal
  • Zehntstraße 2
Wohnhaus
Flur: 29
Flurstück: 23

An der Einmündung der Straße Im Wall in die Zehntstraße einen Hofraum nach Norden abschließend, im frühen 18. Jahrhundert traufständig zum Wall errichtetes dreigeschossiges Fachwerkwohnhaus. Das über einem flachen, den leichten Geländeanstieg ausgleichenden Sandsteinquadersockel stockwerkweise aufgerichtete Wohnhaus zeigt ein regelmäßiges, dichtes Fachwerkgefüge mit Mannfiguren an den Eckständern und geschosshohen Streben an den mittleren Bundständern der Traufseite. Das an Trauf- und Giebelseite erschlossene Gebäude kragt in den breiten Gebälkzonen mit ihren taubandartig beschnitzten Füllhölzern und profilierten Schwellen leicht über. Das hoch aufragende, auf spitzwinkligem Grundriss errichtete Gebäude prägt die platzartige Erweiterung an der Einmündung der Straßen Im Wall und Zehntstraße in das Fischtor.


Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.

Legende:

Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG
Weitere Symbole für Kulturdenkmäler nach § 2 Abs. 1 HDSchG:
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein
Jüdischer Friedhof
Kleindenkmal, Bildstock
Grenzstein
Keller bzw. unterirdisches Objekt
Baum
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