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1571 wurde dem Müller Junghenn Steuber aus Elbrighausen erlaubt, am Wasser der Linsphe „eine Mühle von neuem“ auf seine Kosten zu bauen und sie als Erblehen zu betreiben. Bis 1539 waren die Bromskirchener nach Hallenberg zum Mahlen gegangen. Nach dem Wechsel der Konfessionen wurde die Grenze dichter und man brauchte eine eigene Mühle. Die bis in die 60er Jahre des 20. Jahrhunderts betriebene Mühle zeigt sich als allseitig geschlossene Hofanlage zumeist jüngerer Wirtschaftsgebäude, deren westlichen Abschluss das im 19. Jahrhundert errichtete zweigeschossige Wohn- und Mühlengebäude bildet. Das stockwerkweise verzimmerte Fachwerkhaus erhebt sich über einem flachen Werksteinsockel und zeigt in den beiden bündig abgezimmerten Geschossen einfaches konstruktives Fachwerk aus geraden, gering dimensionierten Hölzern.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
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