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Teil der Gesamtanlage:
Gesamtanlage
Zweigeschossiges Wohnhaus einer Hofreite, Sichtfachwerk aus Eiche über Bruchsteinsockel. Die Füllhölzer mit quadratischen Einkerbungen und Schuppenornament verziert.
Besonders hervorgehoben der von Konsolen gestützte Erker über dem Eingang mit geschwungenen Streben und geschnitzten Köpfen an den Eckständern. Eine nicht mehr vollständig lesbare Bauinschrift verewigt den Bauherren, Conrad Nagel, sowie das Baujahr 1708.
Kulturdenkmal aus geschichtlichen und künstlerischen Gründen.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und künstlerischen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
| Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
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Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein |
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Jüdischer Friedhof |
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Kleindenkmal, Bildstock |
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Grenzstein |
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Keller bzw. unterirdisches Objekt |
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Baum |