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Fassung und Ausstattung des nach dem Landgrafen Friedrich V. Ludwig benannten Brunnens wurden mehrfach erneuert. Die heute noch in Teilen erhaltene Architektur, bestehend aus sechsseitigen, im Kranz geordneten und mit gusseisernen Gittern untereinander verbundenen Sandsteinpfosten, stammt aus dem Jahr 1836. Eine Überarbeitung von 1851 beinhaltete den Bau einer der Treppe gegenüberliegenden Grotte, die jedoch seit Höherlegung der Zapfstelle verschwunden ist. Der Brunnen war ursprünglich von einem Doppelring italienischer Säulenpappeln umgeben gewesen.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
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