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Main-Taunus-Kreis
Eschborn
  • Hauptstraße 11
Flur: 7
Flurstück: 45

Teil der Gesamtanlage:
Gesamtanlage Eschborn

1685(d) erbautes, zweigeschossiges, verputztes Fachwerkwohnhaus. Zu einem ehemaligen landwirtschaftlichen Gehöft gehörig, dessen Wirtschaftsgebäude aus der Zeit um 1900 noch größtenteils erhalten sind. Bestandteil der Gesamtanlage Eschborn (s. Denkmaltopographie Main-Taunus-Kreis, S. 192f.).

Baukörper und Grundrissgliederung bis heute von der ursprünglichen Konzeption und der in weiten Teilen erhaltenen ursprünglichen Bausubstanz (Eichenholzgefüge mit Lehmflechtausfachungen) bestimmt. Der Haupteingang liegt auf der Südseite zum Hof hin.

Die extrem gestreckten Grundrissproportionen des ungefähr westöstlich ausgerichteten Hauses zeigen eine für das späte 17. Jahrhundert in der Region typische dreizonige Gliederung. Die westliche und die mittlere Zone im Erdgeschoss bilden die regionaltypische „zweizonige Grundwohneinheit". Die nach Westen gelegene Stubenzone ist die breiteste des Hauses. Beiderseits der ungeteilten Diele in der mittleren Querzone des Obergeschosses sind zwei gleich große, nicht miteinander verbundene Kammern angeordnet, deren Zugänge von der Diele ausnahmslos direkt an einer der beiden Außenwände liegen. Ein „frühes" Merkmal des bäuerlichen Wohnhaustyps.

Die Lage der Deckenöffnung für die ursprüngliche, steilere Treppe zum Obergeschoss spricht für eine anfangs vorgesehene Küchendiele ohne abgetrennten Vorplatz.

Abgesehen von den meist vergrößerten Fenstern und einer zusätzlich angelegten Türöffnung in der westlichen Querzone ist die Rohbausubstanz des Obergeschosses ungestört aus der Bauzeit erhalten. Sowohl die Außen- als auch die inneren Zwischenwände des Fachwerkgefüges werden durch krummwüchsige Feldstreben ausgesteift und durch eine Riegelkette in halber Höhe horizontal unterteilt.

Aus der Bauzeit des Hauses stammen die Treppe zum Dachraum sowie einige Beschläge einer Kammertür. Ebenso ist die Dachkonstruktion (Satteldach mit liegendem Stuhl) aus der Bauzeit erhalten. Für die beiden Stuhlrähme von leicht hochrechteckigem Querschnitt wurde geflößtes Nadelholz verwendet.

Ursprünglich war nur die Stubenzone des Hauses unterkellert. Auf der Nordseite ist hier eine originale Fensteröffnung erhalten. Der Keller unter der östlichen Querzone stammt aufgrund seiner Bauweise (Wände aus Bruchstein, Tonnengewölbe aus Backstein) sehr wahrscheinlich aus der zweiten Hälfte des 19. Jahrhunderts.

Das 1685 erbaute Wohnhaus eines ehemaligen landwirtschaftlichen Gehöfts ist ein mit seinen charakteristischen Proportionen und einer leichten Vorkragung des Obergeschosses an beiden Traufseiten zeittypisches Dokument für die Bauweise ländlicher Häuser in der zweiten Hälfe des 17. Jahrhunderts. Da seine Rohbausubstanz im Obergeschoss und im Dach nahezu ungestört erhalten ist und das Erdgeschoss neben Resten der Originalsubstanz die originale Raumstruktur zeigt, ist das Wohnhaus Kulturdenkmal gem. § 2.1 HDSchG aus bau- und regionalgeschichtlichen Gründen.


Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.

Legende:

Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG
Weitere Symbole für Kulturdenkmäler nach § 2 Abs. 1 HDSchG:
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein
Jüdischer Friedhof
Kleindenkmal, Bildstock
Grenzstein
Keller bzw. unterirdisches Objekt
Baum
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