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Der 1899 auf dem Gelände des Golfplatzes erbohrte Brunnen war anfänglich als Badequelle genutzt worden. Erst ab 1903 wurde das stark salzige Wasser auch zur Inneren Anwendung verordnet. Der damals neu gefasste Brunnen besaß als Beiwerk einen Pavillon mit Ausschank. Die Brunnenarchitektur ist Werk und Stiftung des Homburger Bildhauers Lussmann von 1908. Der in Formen des Jugendstils gehaltene Brunnenbau besteht aus einer kleinen, der Brunnenallee zugewandten Anlage. Hinter einer mittig geschweiften Balustrade erhebt sich eine Brunnenstelle abstrahiert barockisierender Form, die ehemals von zwei blumengefüllten Vasen bekrönt und an der Vorderseite mit einem Relief (Nymphe an Felsenquelle) geschmückt gewesen war. Die Reliefbüste des Landgrafen Friedrich II wurde 1955 angebracht.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
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