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Bad Homburg, Stadt
Bad Homburg
Kirdorf
  • Paul-Ehrlich-Weg (Kaiser-Friedrich-Promenade)
Kurpark, Denkmal Friedrich Hölderlin
Flur: 9
Flurstück: 294/7

Das den Dichter der Romantik, Friedrich Hölderlin, ehrende Denkmal steht inmitten einer kleinen Anlage auf der Höhe des Schwanenteichs. Der Entwurf zum historistischen, unorthodox mit klassischem Bauschmuck umgehenden Mal in Form eines dreiseitigen Obelisken stammt von Louis Jacobi. Ausführung Jakob May. Das Monument trägt an der Vorderseite ein Medaillon aus weißem Marmor mit dem Profil des Dichters, plastische Nachbildung des 1792 entstandenen Porträts in Pastell von Franz Karl Riemer. Auf dem Sockel ein Blattkranz mit Inschriftenschild: "Geb. in Lauffen den 20 März 1770 / Gest. in Tübingen den 7 Juni 1843 Zur Erinnerung an des Dichters Aufenthalt / in Homburg (1798-1800 und 1804-1806) / errichtet vom Verein für Geschichte und Altertumskunde in Homburg / am 28. Juli 1883". Auf den Abseiten jeweils ein Zitat aus "Heimath" und "Hyperion".

Der Beschluss zur Stiftung eines Denkmals für den Dichter war 1870 anlässlich des 100. Geburtstages und auf Anregung des Homburger Chronisten und Hölderlin-Forschers J.G.Hamel durch den Leseverein gefasst worden. Ausschlaggebend für die Wahl des ursprünglichen Standorts an der südöstlichen Seite des Wingertsberges war die (vielzitierte) Stelle eines von Hölderlin an dessen Schwester gerichteten Briefes von Februar/März 1799 gewesen. (An den besagten Ort erinnert seit 1985 ein Pavillon mit Gedenktafel, Am Wingertsberg 4). Nachdem die Ausführung des Denkmals auch aufgrund des Deutsch-Französischen Krieges nicht über Fundament und Sockel hinaus gediehen war, übernahm 1882 der genannte Verein, dessen Interesse durch einen Vortrag von Georg Schudt geweckt worden war, die Aufgabe und entschied gleichzeitig über den neuen Aufstellungsort an einem Weg im Wiesengrund. Der Gedanke, das Denkmal im Umfeld der von Hölderlin beschriebenen Streifzügen wirken zu lassen, hat durch die spätere Versetzung an den Schwanenteich an Deutlichkeit eingebüßt.


Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.

Legende:

Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG
Weitere Symbole für Kulturdenkmäler nach § 2 Abs. 1 HDSchG:
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein
Jüdischer Friedhof
Kleindenkmal, Bildstock
Grenzstein
Keller bzw. unterirdisches Objekt
Baum
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