Kurpark, Schmuckplatz, Denkmal Kaiser Friedrich III
Lade Kartenmaterial...
Bad Homburg, Stadt
Bad Homburg
Kirdorf
  • Paul-Ehrlich-Weg (Kaiser-Friedrich-Promenade)
Kurpark, Denkmale auf dem Schmuckplatz
Flur: 9
Flurstück: 294/7

Die auf dem Schmuckplatz im Gegenüber aufgestellten Bildnisse zeigen Kaiser Friedrich III. und Victoria, Kaiserin Friedrich. Die enge Beziehung zu Homburg v.d.H. hatte sich für die Dargestellten bereits als Kronprinzenpaar angebahnt gehabt (s. auch Das Achziger-Denkmal) und war nachdrücklich vertieft worden mit der von Kronprinz Friedrich Wilhelm 1878 vorgenommenen Bestimmung des Schlosses zur Sommerresidenz.

Die auf hohen Granitsockeln (Granitschleiferei Kessel & Rohl, Berlin) platzierten, überlebensgroß aus weißem Tiroler Marmor gehauenen Brustbildnisse sind Werke von Joseph Uphues, Berlin. Die Ausführung wurde aus Mitteln der Bürgerschaft finanziert. Als Vorlage für die Kaiserbüste diente dem Bildhauer ein von seinem Lehrer Reinhold Begas zu Lebzeiten Friedrich III angefertigtes Porträt, das diesen en face und in Generalsuniform zeigt. An der Vorderseite des Sockels, im Lorbeerkranz mit Palmetten, die Bezeichnung "FRIEDRICH III". Die Büste wurde 1892 enthüllt.

Das Bildnis der Kaiserin gibt diese jugendlich idealisiert, vor der Zeit ihrer langen Witwenschaft, im höfischen Gewand mit Diadem und eine Rose haltend wieder. Der Entwurf wurde kurz nach ihrem Tod 1901 von Uphues angefertigt und plastisch umgesetzt. An der Vorderseite des Sockels, im Kranz von Rosen und Passionsblumen, die Bezeichnung "VIKTORIA KAISERIN FRIEDRICH". Die Büste wurde 1902 enthüllt. Die ehemals an beiden Sockeln befestigten, bronzenen Gebinde sind nicht erhalten. Als Gegenüber zur Büste Friedrich III war ursprünglich das Brustbild Kaiser Wilhelm I geplant gewesen.


Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.

Legende:

Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG
Weitere Symbole für Kulturdenkmäler nach § 2 Abs. 1 HDSchG:
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein
Jüdischer Friedhof
Kleindenkmal, Bildstock
Grenzstein
Keller bzw. unterirdisches Objekt
Baum
Planelemente auswählen
Zeigen Sie mit der Hand auf Markierungen im Plan, erhalten Sie ein Vorschaubild und per Mausklick die Objektbeschreibung.
Kartenansicht
Wählen Sie zwischen zwischen Alkis- und Luftbildansicht. Ebenfalls können Sie die Kartenbeschriftung ein- und ausblenden.
Zoomen
Zoomen Sie stufenweise mit einem Mausklick auf die Lupen oder bewegen Sie den Mauszeiger auf den Planausschnitt und verwenden Sie das Scrollrad ihrer Maus.
Zoom per Mausrad
Über diesen Button können Sie einstellen, ob Sie das Zoomen in der Karte per Scrollrad Ihrer Maus erlauben möchten oder nicht.
Vollbildmodus
Betätigen Sie diesen Button um die Karte im Vollbildmodus zu betrachten. Über den selben Button oder durch Klicken der "Esc"-Taste können Sie den Vollbildmodus wieder verlassen.
Ausgangsobjekt anzeigen
Über diesen Button erreichen Sie, dass in der Karte das Ausgangsobjekt angezeigt wird. Bei dem Ausgangsobjekt handelt es sich um die Objekte, die zu dem entsprechende Straßeneintrag gehören.
Abstand messen
Mit Hilfe dieses Tools können Sie die Distanz zwischen zwei oder mehreren Punkten berechnen. Hierbei wird eine Linie gezeichnet, bei der die entsprechende Gesamtlänge angezeigt wird. Weitere Anweisungen zur Benutzung werden nach betätigen des Buttons angezeigt.
Fläche berechnen
Dieses Tool ermöglicht es Ihnen eine Fläche zu zeichnen und den Flächeninhalt in m² zu berechnen. Um eine Fläche zu erzeugen, müssen mindestens 3 Punkte gesetzt werden. Die Fläche wird durch den Klick auf den Ausgangspunkt (1. Punkt) geschlossen und der Flächeninhalt anschließend berechnet.