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Freistehendes, eingeschossiges Wohnhaus aus Bruch- und Werksteinmauerwerk mit Souterrain und ausgebautem Dachgeschoss. Bemerkenswert ist das weit heruntergezogene, an der Giebelseite hervorspringende Satteldach mit auffälligem Giebelreiter bestehend aus zwei hölzernen, voneinander abgewandten Pferdeköpfen im Profil. Rückwärtige Giebelseite verputzt und verschalt. Die Fenster sind mit Klappläden mit Herzausschnitt versehen. Eine stockwerkshohe einseitige massive Vortreppe mit nachträglich angefügter Verdachung führt zum Eingang des Hauses. Das solitär an der Verbindungsstraße nach Kesselbach stehende ehemalige Arbeiterhaus der 1920er Jahre ist aus baukünstlerischen und städtebaulichen Gründen Kulturdenkmal gem. § 2.1 HDSchG.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus künstlerischen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
| Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
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Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein |
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Jüdischer Friedhof |
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Kleindenkmal, Bildstock |
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Grenzstein |
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Keller bzw. unterirdisches Objekt |
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Baum |