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Wasserhochbehälter des frühen 20. Jahrhunderts am nördlichen Ortsausgang von Mainzlar. Die Architektur der rundbogigen Schauwand besteht aus grob behauenem Naturstein. Zwei Wasserkammern im Inneren erhalten.
Das die Entwicklung der gemeindlichen Wasserwirtschaft bezeugende Gebäude ist aus technikgeschichtlichen Gründen von Bedeutung und steht aus technischen und geschichtlichen Gründen als Kulturdenkmal unter Schutz.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und technischen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
| Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
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Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein |
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Jüdischer Friedhof |
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Kleindenkmal, Bildstock |
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Grenzstein |
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Keller bzw. unterirdisches Objekt |
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Baum |