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Teil der Gesamtanlage:
Gesamtanlage nördliches Villengebiet
In der Bensheimer Gesamtanlage III, nördliches Villengebiet, stehendes Wohnhaus, errichtet 1912 als „Landhaus" von dem Lorscher Bautechniker Heinrich Dexler, der mehrere Jahre im Architekturbüro Ludwig Kesslers in Bensheim tätig war. Kubischer, zweigeschossiger Bau mit aufgeschobenem Walmdach, hoher Rustikaquadersockel, verputztes massives Erdgeschoss, das Obergeschoss in Fachwerk, mit Schindeln verkleidet. Die Paarfenster des Erdgeschosses mit kräftigen Sandsteingewänden und Säulenmotiv, im Dachgeschoss zur Straße zwei Satteldachgaupen. Eingang hofseitig, im Inneren die Raumdisposition und das meiste der Ausstattung (Treppe, Türen, Böden) noch vorhanden.
Als wohlerhaltenes frühes Beispiel einer zur Sachlichkeit neigenden Reformarchitektur der Zeit vor dem Ersten Weltkrieg Kulturdenkmal aus baugeschichtlichen und baukünstlerischen Gründen.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und künstlerischen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
| Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
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Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein |
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Jüdischer Friedhof |
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Kleindenkmal, Bildstock |
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Grenzstein |
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Keller bzw. unterirdisches Objekt |
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Baum |