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Anspruchsvoll ausgeführte und gut erhaltene Markierung des Zusammentreffens der Grenzen des Hochstifts Fulda (ADOLPHUS V AZF), der Grafschaft Hanau (JOHANN REINHARDT GZH) und des Gebiets der Riedesel zu Eisenbach (FREIHERRN V RIEDESEL), 1,3 m hoher dreiseitiger Sandstein mit großen Wappen, datiert 1730.Nach Norden schließen sich, der Holzmühler Gemarkungsgrenze folgend, mit hanauischen und riedeselischen Wappen versehene Grenzsteine, noch mit der Datierung 1740, an.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
| Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
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Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein |
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Jüdischer Friedhof |
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Kleindenkmal, Bildstock |
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Grenzstein |
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Keller bzw. unterirdisches Objekt |
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Baum |