Ober-Eschbacher-Str. 76, Evang. Kirche, Innenraum
Ober-Eschbacher-Str. 76, Evang. Kirche
Ober-Eschbacher-Str. 76, Evang. Kirche, Portalachse
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Bad Homburg, Stadt
Bad Homburg
Ober-Eschbach
  • Ober-Eschbacher Straße 76
Evangelische Kirche
Flur: 1
Flurstück: 95/1

1728-31 unter Graf Reinhard von Hanau nach Entwurf des Hanauer Werkmeisters Petter erbaute lutherische Pfarrkirche. Seit 1823 Gotteshaus der unierten protestantischen Kirchgemeinden.

Längsseitig zur Straße gestellter, verputzter Rechteckbau mit abgeschrägten Kanten, gaubenbesetztem Walmdach und abgestuftem, achtseitigem Haubendachreiter. Die ungegliederten Putzwände durchbrochen von hohen, buntsandsteinernen Stichbogenfenstern. Über dem straßenseitigen Portal Wappenkartusche und Datum 1728. Im Inneren Muldengewölbe.

Zur Ausstattung gehören:

-Kanzel von 1623, renoviert 1663 (s. Korbboden). 1731 aus der lutherischen Johanniskirche von Hanau überführt. Fünfseitiger, architektonisch gegliederter und reich verzierter Korb mit Christus und vier Evangelisten, am Boden und desgleichen am Schalldeckel Pelikan mit Jungen.

- Kirchenbänke aus der lutherischen Pfortenkirche (Rathaussaal Obertor), teilweise mit Initialen der Gemeindemitglieder und Jahreszahl 1689.

- Kirchengestühl. Zwei der ursprünglich vier "Stühle", die dem Kirchenvorstand, dem Pfarrer und den Besitzern von Ober- und Unterhof vorbehalten waren. Dreiseitige Emporen mit raumhohen Stützen.

- Glocken. Kleine Glocke von 1729, Guss Joh & Andreas Schneidewind, Frankfurt am Main, ehemals reformierte Kirche (1729-1942); größte Glocke von 1767, Guss Bach in Windecken, ehemals reformierte Kirche (1767-1942); mittlere Glocke von 1951, Guss Rincker in Sinn.


Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.

Legende:

Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG
Weitere Symbole für Kulturdenkmäler nach § 2 Abs. 1 HDSchG:
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein
Jüdischer Friedhof
Kleindenkmal, Bildstock
Grenzstein
Keller bzw. unterirdisches Objekt
Baum
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