Ihr Internet-Explorer unterstützt den aktuellen JavaScript-Standard (ES6) nicht. Dieser ist für das Ausführen des Kartenmoduls verantwortlich.
Für Windows 10 empfehlen wir Ihnen den Browser Edge zu verwenden. Alternativ können Sie unabhängig von Ihrem Betriebssystem auf Google Chrome oder Mozilla Firefox umsteigen.
1728-31 unter Graf Reinhard von Hanau nach Entwurf des Hanauer Werkmeisters Petter erbaute lutherische Pfarrkirche. Seit 1823 Gotteshaus der unierten protestantischen Kirchgemeinden.
Längsseitig zur Straße gestellter, verputzter Rechteckbau mit abgeschrägten Kanten, gaubenbesetztem Walmdach und abgestuftem, achtseitigem Haubendachreiter. Die ungegliederten Putzwände durchbrochen von hohen, buntsandsteinernen Stichbogenfenstern. Über dem straßenseitigen Portal Wappenkartusche und Datum 1728. Im Inneren Muldengewölbe.
Zur Ausstattung gehören:
-Kanzel von 1623, renoviert 1663 (s. Korbboden). 1731 aus der lutherischen Johanniskirche von Hanau überführt. Fünfseitiger, architektonisch gegliederter und reich verzierter Korb mit Christus und vier Evangelisten, am Boden und desgleichen am Schalldeckel Pelikan mit Jungen.
- Kirchenbänke aus der lutherischen Pfortenkirche (Rathaussaal Obertor), teilweise mit Initialen der Gemeindemitglieder und Jahreszahl 1689.
- Kirchengestühl. Zwei der ursprünglich vier "Stühle", die dem Kirchenvorstand, dem Pfarrer und den Besitzern von Ober- und Unterhof vorbehalten waren. Dreiseitige Emporen mit raumhohen Stützen.
- Glocken. Kleine Glocke von 1729, Guss Joh & Andreas Schneidewind, Frankfurt am Main, ehemals reformierte Kirche (1729-1942); größte Glocke von 1767, Guss Bach in Windecken, ehemals reformierte Kirche (1767-1942); mittlere Glocke von 1951, Guss Rincker in Sinn.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein | |
Jüdischer Friedhof | |
Kleindenkmal, Bildstock | |
Grenzstein | |
Keller bzw. unterirdisches Objekt | |
Baum |