Quergasse 3, Südwestseite
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Wetteraukreis
Altenstadt
  • Quergasse 3
Flur: 1
Flurstück: 123

Teil der Gesamtanlage:
Gesamtanlage

Wohnhaus einer stattlichen Hofanlage, die insgesamt Bestandteil der Gesamtanlage Alter Ortskern Altenstadt ist. Das giebelständige Wohnhaus wurde 1705 (d) in einem kräftigen, konstruktiven Eichenfachwerk über Sandsteinsockel errichtet, zwischen 1820 und 1850 vorsichtig modernisiert und 1937 um einen angepassten Fachwerkvorbau mit Dachterrasse und einen Risalit mit Satteldach erweitert. In diesem Zusammenhang wurde im Inneren eine handwerklich aufwändige, bis ins Dachgeschoss reichende Balustertreppe eingebaut. Aus der Barockzeit stammt noch die kunstvolle zweiflügelige Eingangstür mit Oberlichtern, im Dachboden des 1841 nach Osten angefügten Stallanbaus haben sich auch noch Belege für die ursprüngliche farbige Fassung der Außenfassaden erhalten.

Die den Hof im Osten abschließende Scheune wurde 1852 errichtet. Im unteren Bereich zeigt sie ein Sandsteinmauerwerk, darüber ein Eichenfachwerk. Der Sturz über dem hofseitigen Eingang in den kleinen Gewölbekeller zeigt die Bauinschrift "18 H.S. 52".

 Der gepflasterte Hof wird zur Straße von einem Tor mit drei in Wülsten endenden Pfeilern abgegrenzt. Der Pfeiler am Wohnhaus zeigt die Initialen ASWLiS, der benachbarte Pfeiler die Jahreszahl 1764.

Die gesamte Hofanlage ist als gewachsenes Ensemble ein bedeutendes Zeugnis für die Entwicklung der Arbeits- und Produktionsverhältnisse in der Wetterau, das Wohnhaus ist darüber hinaus Kulturdenkmal aus baugeschichtlichen und wissenschaftlichen Gründen.


Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und wissenschaftlichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.

Legende:

Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG
Weitere Symbole für Kulturdenkmäler nach § 2 Abs. 1 HDSchG:
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein
Jüdischer Friedhof
Kleindenkmal, Bildstock
Grenzstein
Keller bzw. unterirdisches Objekt
Baum
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