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In gelbem, von buntsandsteinernen Gliederungs- und Schmuckelementen durchsetztem Klinker sich präsentierende Neorenaissancevilla. Zweigeschossig über Sockel stehendes, straßenabgewandt erschlossenes Eckhaus mit Mansarddach. Im Gegensatz zu den im Ausdruck gemässigteren Fassadenflanken, eine mit Wohnerker, darüberliegendem Austritt und Frontispiz pittoresk gestaltete Abfasung. Wohl in den 90er Jahren des 19. Jahrhunderts entstandener Bau. Zeittypisch auch die Verwendung von glasierten, stilistisch abgestimmten Dekorkacheln. Kulturdenkmal aus architekturgeschichtlichen und städtebaulichen Gründen.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
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Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein | |
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