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Freistehend über Gewölbekeller errichtetes, zweigeschossiges Fachwerkwohnhaus mit Walmdach. Über der straßenseitigen, dreichasig organisierten Front ein die Traufe durchstossendes Zwerchhaus. Das im Kern offenbar von ca. 1687 stammende Gebäude wurde im Lauf der Zeit verschiedentlichen Änderungen, wie Vergrößerung der Fensteröffnungen und Verlegung des einst straßenseitig und mittig gelegenen Eingangs an die Rückseite, unterzogen. Historisches Gasthaus „Zum Einhorn". Kulturdenkmal aus architekturgeschichtlichen Gründen.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
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Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
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