Ihr Internet-Explorer unterstützt den aktuellen JavaScript-Standard (ES6) nicht. Dieser ist für das Ausführen des Kartenmoduls verantwortlich.
Für Windows 10 empfehlen wir Ihnen den Browser Edge zu verwenden. Alternativ können Sie unabhängig von Ihrem Betriebssystem auf Google Chrome oder Mozilla Firefox umsteigen.
Im Zuge des Ausbaus der Elisabethenschneise, die 1821-23 als Verlängerung der Tannenwaldallee bis zur damaligen Grenze des Domänenwaldes geführt worden war, wurde die Überbrückung zweier Wasserläufe notwendig: die Landgrafenbrücke und rund 1300 Meter südöstlich die Leopoldbrücke. Sie sind bauliche Zeugen des von Friedrich VI eingeleiteten Erschliessungsvorganges im landgräflichen Wald. Kulturdenkmale aus orts- und verkehrstechnischen Gründen.
Auf der Höhe des Landgrafenberges (ursprünglich Schönpfortskopf, 1828 umbenannt zur Erinnerung an die Erhebung in den Reichsfürstenstand des Landgrafen Heinrich des Kindes von Hessen durch Kaiser Adolph am 11.5.1292) befindlicher, das Kalte Wasser überspannender Brückenbau. Dieser wurde als Landgrafenbrücke zum Gedenken an Friedrich V. erbaut und entspricht deshalb durch die Länge von 71 Fuss und 11 Zoll dessen erreichtem Lebensalter in Jahr und Tag. Inschrift im Scheitel des Tonnengewölbes: „FRIEDRICH JOSEPH Sv. LANDGRAF z.H.HOMBURG den 23ten APRIL 1828".
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein | |
Jüdischer Friedhof | |
Kleindenkmal, Bildstock | |
Grenzstein | |
Keller bzw. unterirdisches Objekt | |
Baum |