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Als Ersatz für die 1906 abgebrochene Oberförsterei an der Dorotheenstraße 1 erbautes Forsthaus. Zweigeschossiger, über deutlich auftretendem Untergeschoss stehender, verputzter Bau mit einem von Gauben und Firstknäufen besetzten Krüppelwalmdach. Zu den Qualitätsmerkmalen des Gebäudes zählen die handwerklich gut gearbeiteten Gewände in Buntsandstein und das Schnitzwerk der Knaggen. Ebenso dem folkloristischen Landhausstil zugewandt gewesen war das 1969 abgebrochene Nebengebäude. Kulturdenkmal aus architekturgeschichtlichen Gründen.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
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Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein | |
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