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Denkmal für die im Krieg 1870/71 in Frankreich gebliebenen fünf Bürger Homburgs. Stiftung des anlässlich der ersten Homburger Sedanfeier gegründeten Kriegervereins. Enthüllung 1875. Das von Holler entworfene, u.a. von J. May ausgeführte Mal reiht sich typologisch in die Gruppe derjenigen kriegerischen Bildwerke ein, die von der preußischen Administration im Regierungsbezirk Wiesbaden gefördert wurden. Kannelierte, von einem trophäengreifenden Adler (Herst. Fa. Camozzi & Schlösser, Frankfurt) bekrönte, über Stufen und Würfelsockel stehende Säule. Kulturdenkmal aus ortsgeschichtlichen Gründen.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
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Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
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Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein | |
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