Waldgasthaus Hubertus
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Main-Taunus-Kreis
Bad Soden
Neuenhain
  • Königsteiner Straße 222
  • Königsteiner Straße 224
Waldgasthaus Hubertus
Flur: 43
Flurstück: 4369/48

1913 für den Förster a.D. Arthur Gestrich aus Trier erbaute „Restauration und Pension Waldhaus Hubertus“ oberhalb von Neuenhain. Entwerfer war der junge Techniker Heinrich Becker, der mit diesem ungewöhnlichen Gebäude sein Erstlingswerk lieferte. Er konzipierte ein zweigeschossiges Gasthaus mit weit aufgeschobenem Walmdach, das im Erdgeschoss massiv, im Obergeschoss in Fachwerk errichtet ist. Markant ist die im Obergeschoss umlaufende, vom Dach mitüberdeckte Holzveranda, die u.a. auf frei stehenden Holzstützen ruht. Beeinträchtigt durch die Notzeit des Ersten Weltkriegs und nachdem das Gebäude einige Jahre im Besitz der Gemeinde Neuenhain war, erfolgte 1937 unter dem Frankfurter Architekten Karl Knüttel für den neuen Besitzer Heinrich Späth ein kleiner Umbau im Inneren, wobei die ursprünglich in der Mitte des Hauses liegende Holztreppe, die in das Obergeschoss führte, mit einem Lauf nach hinten verlegt wurde. Außerdem wurde ein Windfang mit Satteldach vor den Eingang gelegt, die zweiflügelige Eingangstür wurde nach vorne verschoben.

Das Haus präsentiert sich heute noch im Wesentlichen in diesem überkommenen Zustand. Im Äußeren zeigt es im Erdgeschoss noch die alten hölzernen Klappläden, bemerkenswert sind hier auch die historischen Fenster mit Sprossen- und Bleiverglasungen, die zum Inneren u.a. verschiedene farbige Tiermotive und traditionelle Szenen aus dem Landleben zeigen. Sie dürften größtenteils noch aus der Bauzeit, möglicherweise aus den dreißiger Jahren stammen. Der Grundriss im Erdgeschoss zeigt im Wesentlichen noch die originäre Aufteilung mit einem großen und einem kleineren Gastzimmer, an der Trennwand dazwischen befindet sich in beiden Räumen jeweils ein Kachelofen, darüber jeweils ein großes in Majolika ausgeführtes Bildmotiv. Diese stammen vermutlich aus den dreißiger Jahren und zeigen in der kleineren Jägerstube einen Treiber mit Lanze, der in ein Jagdhorn stößt (Wildschweinjagd bzw. Herrenjagd), in der großen Gaststube ist eine mittelalterlich anmutende Dame auf einem galoppierenden Ross zu sehen, die vermutlich einen Falken auf der Hand trägt (Falkenjagd bzw. Damenjagd). Die Jägerstube weist an den Wänden noch eine Holzvertäfelung mit Konsolbord auf. Von der Stube führt eine Tür in das Treppenhaus, man gelangt über die verlegte Holztreppe in das Obergeschoss, wo sich ursprünglich die Gästezimmer befanden (heute Wohnung), von denen wohl jedes einen Zugang zu der umlaufenden Veranda hatte.

Vor dem Waldgasthaus befindet sich ein mit geschnittenen Platanen bestandener, vermutlich in den dreißiger Jahren entstandener Kaffee- bzw. Biergarten.

Konzeptionell handelt es sich bei dem Waldgasthaus Hubertus um eine Gaststätte im Grünen, wie sie für die Zeit vor dem Ersten Weltkrieg typisch ist. Es ist die Zeit der Reformbewegung, der „Wandervogelbewegung“, in der man nach ausgiebigen Spaziergängen oder Wanderungen gerade im Taunus gerne in der freien Natur rasten und sich erholen wollte. Diese unmittelbare Naturbezogenheit kommt auch durch die offene Veranda für die Gästezimmer des Obergeschosses deutlich zum Ausdruck. Insofern besitzt die Waldgaststätte einen hohen Zeugniswert für diese Epoche. Als Bautyp ist das Gebäude mit seinem hölzernen, an traditionelle Schwarzwaldhäuser erinnernden Umgang im Obergeschoss in der Region ein Unikat, für Neuenhain ist die Traditionsgaststätte als Institution und in der Ortsliteratur oft erwähnter Ort von ortsgeschichtlicher Bedeutung. Die durchaus qualitätsvolle Ausstattung im Inneren mit den Fensterverglasungen, den Majolikadarstellungen und den Vertäfelungen ist darüber hinaus auch von künstlerischer Bedeutung.

Die heute den nordwestlichen Ortseingang von Neuenhain markierende Waldgaststätte Hubertus ist Kulturdenkmal gem. § 2.1 Hess. Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und künstlerischen Gründen.


Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und künstlerischen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.

Legende:

Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG
Weitere Symbole für Kulturdenkmäler nach § 2 Abs. 1 HDSchG:
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein
Jüdischer Friedhof
Kleindenkmal, Bildstock
Grenzstein
Keller bzw. unterirdisches Objekt
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