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Form- und äusserst materialvielfältiges Wohnhaus von malerischer Wirkung. Über L-förmigem Grundriss stehender, im Erdgeschoss massiv, im Dachgeschoss in Fachwerk mit historisierenden Zierformen errichteter Bau mit knaufbesetztem Walmdach. Unter historischen Aspekten detailfreudige Architektur (u.a. Eckabfasung und auf Bügen ruhende Vorkragung). Das Wohnhaus stellt wohl ein ehemaliges Nebengebäude des Wingertsberg-Schlösschens, des 1860-62 für den Geh. Regierungsrat Wiesenbach errichteten Anwesens, dar. Kulturdenkmal aus architekturgeschichtlichen Gründen.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein | |
Jüdischer Friedhof | |
Kleindenkmal, Bildstock | |
Grenzstein | |
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Baum |