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Wandmosaik über drei Geschosse aus verschiedenfarbigen keramischen, quadratischen Plättchen von Ernst Vogel von 1957. Gebäude vom Bauverein für Arbeiterwohnungen 1955, der als gemeinnützige Baugesellschaft Mittel für Kunst am Bau bereitstellte. Das Wandmosaik zeigt sechs figürliche Darstellungen, im Stil der in den Fünfziger Jahren verbreiteten abstrakten Kunst, die das Thema auf das Wesentliche zu reduzieren sucht.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus künstlerischen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
| Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
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Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein |
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Jüdischer Friedhof |
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Kleindenkmal, Bildstock |
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Grenzstein |
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Keller bzw. unterirdisches Objekt |
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Baum |