Steubenplatz 1 Kunsthalle
Steubenplatz 1 Kunsthalle
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Darmstadt, Stadt
Darmstadt
Mollerstadt
  • Steubenplatz 1
Kunsthalle
Flur: 16
Flurstück: 287/4

Das Ausstellungsgebäude des Darmstädter Kunstvereins wurde anstelle der im Krieg zerstörten "Kunsthalle" von Architekt Hermann Müller aus dem Jahr 1884 am Steubenplatz errichtet. Grundlage war der erste Preis eines öffentlichen Architektenwettbewerbs. Der Architekt der Kunsthalle (1956) und des Erweiterungsgebäudes (1965) Theo Pabst verwendet ein geometrisches Raumordnungsprinzip. Die klare Grundrißorganisation ist in der reduzierten Gestaltung des kubischen Baukörpers und der Fassade ablesbar. Die Halle öffnet sich mit großzügiger Fensterfläche nach Süden zur Rheinstraße. Zum 150jährigen Bestehen des Kunstvereins wurde die Kunsthalle 1987 erweitert (Architekt Hans-Henning Heinz).

Das Gebäude gehört zu den wenigen Darmstädter Beispielen, die nach dem Zweiten Weltkrieg an den Internationalen Stil und die Bauhaus-Architektur der Zwanziger Jahre anknüpfen.


Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus künstlerischen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.

Legende:

Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG
Weitere Symbole für Kulturdenkmäler nach § 2 Abs. 1 HDSchG:
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein
Jüdischer Friedhof
Kleindenkmal, Bildstock
Grenzstein
Keller bzw. unterirdisches Objekt
Baum
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