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Der Name der 1961 getauften Maulbeerallee erinnert an ein Experiment Landgraf Georgs I. (1547-1596). Er wollte in Darmstadt die Seidenraupenzucht beginnen. Dazu kaufte der Landgraf in Venedig zwei Schachteln Seidenraupen, stellte einen Italiener als Pfleger an und pflanzte 400 Maulbeerbäume, unter anderem in der gleichnamigen Allee.
Das ehemalige Bahnwärterhäuschen, zu dem auch ein Stall gehört, entstand wahrscheinlich im Zusammenhang mit dem Ausbau der Main-Rhein-Bahn um 1870. Das Haus ist aus Sandstein gemauert.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und technischen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
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Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein |
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Jüdischer Friedhof |
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Kleindenkmal, Bildstock |
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Grenzstein |
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Keller bzw. unterirdisches Objekt |
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Baum |