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Die Brücke aus Stampfbeton wurde im frühen 20. Jahrhundert in Verlängerung des Henschelwegs errichtet. Sie legt sich in einem Kreisbogen über die Ahna. Die Widerlager gehen nahtlos in die betonierten Brüstungen über. Die Brücke schließt an der Oberkante der Betonbrüstungen mit einem Zahnfries unterhalb einer auskragenden Brüstungsabdeckung ab. Zahnfries wie auch die Brüstungsabdeckung sind aus Beton gearbeitet. Die Oberfläche ist Schalungsrau belassen. Beide Brüstungen steigen leicht zum Scheitel der Brücke an.
Die Brücke ist aus verkehrsgeschichtlichen Gründen zu schützen.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
| Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
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Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein |
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Jüdischer Friedhof |
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Kleindenkmal, Bildstock |
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Grenzstein |
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Keller bzw. unterirdisches Objekt |
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Baum |