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Teil der Gesamtanlage:
historischer Ortskern Heckershausen
Wohnhaus einer Hofanlage an städtebaulich markanter Position im Kreuzungsbereich von Hauptstraße und Mittelgasse gelegen. Das Gebäude stammt aus der Mitte des 18. Jahrhunderts. Zweigeschossige Rähmkonstruktion auf niedrigem Sandsteinsockel. Die Proportionen der Fensteröffnungen lassen durchbrochene Brüstungsriegel, aber ein ansonsten intaktes Fachwerkgefüge vermuten, das im Erdgeschoss zum Teil massiv erneuert wurde.
Das Gebäude gehört zum ältesten Baubestand in Heckershausen und ist aus ortsgeschichtlichen und städtebaulichen Gründen schützenswert.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
| Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
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Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein |
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Jüdischer Friedhof |
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Kleindenkmal, Bildstock |
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Grenzstein |
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Keller bzw. unterirdisches Objekt |
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Baum |